die privatinsolvenz
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Der Weg aus der Schuldenfalle

Schulden ohne Ende? Die Verbraucherinsolvenz als Ausweg!

Immer mehr Deutsche können ihre Kredite nicht mehr  bedienen. Drei Millionen private Haushalte gelten als überschuldet. Zudem stehen 12 % aller Jugendlichen mit durchschnittlich 1.800,00 € in der Kreide – hauptsächlich wegen Schulden aus Handyverträgen.

Doch es gibt Mittel und Wege, um wieder schuldenfrei zu sein!

Seit es auch für den Otto-Normal-Verbraucher die Möglichkeit gibt, Insolvenz anzumelden, steigt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen rasant an.


Denken Sie immer daran: Sie sind nicht die Einzigen, die diese finanziellen Probleme haben und jeden Cent dreimal umdrehen müssen, da Sie all Ihr Geld zur Ratenzahlung an Ihre Gläubiger einsetzen müssen! Schämen Sie sich nicht länger für Ihre Schulden, sondern tun Sie etwas dagegen. Wie helfen Ihnen dabei und zeigen Ihnen den Weg aus der Schuldenfalle!

Dank der Insolvenzordnung haben Überschuldete auch gegen den Willen der Gläubiger die Möglichkeit von ihrer Last befreit zu werden und nach 6 Jahren Wohlverhalten die Chance zu einem wirtschaftlichen Neuanfang zu haben.

Bittgang zum Gläubiger
                                   wir unterstützen Sie dabei!

Gibt das Gericht grünes Licht für die Restschuldbefreiung, muss der Überschuldete während der Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren seinen Verpflichtungen nachkommen.

Was bedeutet "Wohlverhaltensperiode"?
Der Überschuldete muss sich für die Dauer von sechs Jahren gegenüber seinen Gläubigern "wohl verhalten". In dieser Zeit muss er bestimmte Voraussetzunge erfüllen, vor allem

-eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben und jede zumutbare Arbeit annehmen
-ererbtes Vermögen zur Hälfte an Treuhänder herausgeben
-jeden Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen

Wie sieht es mit den Kosten aus?
Der Schuldner sollte in der Regel die Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen. ABER: Hat er keine finanziellen Mittel, kann er einen Stundungsantrag stellen. Die Verfahrenskosten werden nur gestundet, wenn Aussicht besteht, dass der Schuldner eine Restschuldbefreiung bekommt.

Auch wer seinen Gläubigern nichts anbieten kann, hat Chancen auf Schuldenbefreiung nach sechs Jahren: Es werden keine Mindestzahlungen verlangt.

Mit unserer Hilfe haben auch Sie die Möglichkeit zu einem schuldenfreien Neuanfang!

Nutzen Sie diese Chance und melden Sie sich bei uns.

     Telefon:  06861 / 938521

 

 
 
 
 
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